Bebauungsplan "Wohnbebauung Erikaweg 36 und 38" der Gemeinde Borkheide
Verfahrensschritt
AuswertungZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Amt BrückPlanungsanlass
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkheide hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.1.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Erikaweg 36 und 38" gebilligt und die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) freigegeben (Bh-30-232/22). Gleichzeititg wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Das Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden im Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB. Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Absatz 2 BauGB, welcher die Flächen als Wohnbaufläche mit hohem Baumbestand ausweist.
Das Plangebiet wird im Norden durch den Erikaweg (Verkehrsfläche) begrenzt. Östlich gelegen befinden sich die Flurstücke 908, 329/2 und 336 sowie südlich das Flurstück 338 und westlich die Flurstücke 917, 332/1 und 918.
Ansprechperson
Frau Urban
Tel.: 033844 - 62 465
E-Mail: baurecht@amt-brueck.de