Bauleitplanung Online
Die Fachanwendung Bauleitplanung Online unterstützt Verfahrensträger bei der Durchführung der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB).
Zu Beginn werden durch den Verfahrensträger Planungsdokumente eingestellt, die von den Beteiligten angesehen und heruntergeladen werden können. Die Beteiligten verfassen ihre Stellungnahmen direkt über Bauleitplanung Online und reichen sie beim Verfahrensträger ein.
Im Ergebnis erhält der Verfahrensträger eine Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen. Diese kann dann durch die Abwägungsvorschläge ergänzt werden und dann als Vorlage für die Gremiensitzung genutzt werden.Effizienz: Ab dem ersten Einsatz reduzieren Sie Transportwege, -zeiten & Materialkosten
Amortisation: Ab dem ersten Einsatz erfolgt die Einsparung von Papier- und Transportkosten. Daraus ergibt sich eine rasche Amortisation.
Abwägungstabelle für Gremien-Sitzungen: Die abgegebenen Stellungnahmen fließen direkt in ein Abschlussdokument, das die Grundlage für Ihre Sitzungsvorlage darstellt.
Verknüpfung: Stellungnahmen können direkt mit Einzeichnungen in der Kartenansicht verknüpft und absatzgenau den Planungsdokumenten zugeordnet werden.
GIS-Integration: Kartenansichten aus Ihrem GIS-System können eingebunden werden.
Medienbruchfrei: der gesamte Prozess der Behördenbeteiligung kann vollständig elektronisch erfolgen.
Technik: Die Webanwendung setzt nur geringe Hardware-Anforderungen voraus: einen Computer mit Internetzugang
Übersichtlichkeit: Auch bei der zeitgleichen Beteiligung in verschiedenen Bauleitplanverfahren wird beste Übersichtlichkeit gewährt. Die einzelnen Verfahren sind klar voneinander abgegrenzt.
Intuitive Bedienbarkeit: Bauleitplanung Online stellt den komplexen Beteiligungsprozess in einer klaren Struktur dar und ermöglicht damit eine intuitive Bedienbarkeit, die eine hohe Akzeptanz bei allen Anwendern schafft.
Flexibilität: Die Anwendung kann aus verschiedenen Browsern, mit verschiedenen Endgeräten jederzeit und von jedem Standort mit Internetzugang genutzt werden.
Bauleitplanung online wird in verschiedenen Kommunen in Schleswig-Holstein und Brandenburg sowie Bezirken der Stadt Hamburg und in Rostock eingesetzt.
Ja. § 4a Abs. 4 BauGB bildet die Rechtsgrundlage für die Gemeinden zur Nutzung elektronischer Medien im Bauleitplanverfahren.
Die Kommunen können die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB) nach § 4a Abs. 4 BauGB ergänzend zu den klassischen Beteiligungsverfahren auch durch die Nutzung elektronischer Informationstechnologien durchführen. Für die Behörden ist online eine medienbruchfreie Beteiligung möglich, soweit die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange durch ihre Registrierung für Bauleitplanung Online diesem Verfahren zugestimmt haben.
Bürgerinnen und TöB können Bauleitplanung Online kostenfrei nutzen.
Meistens gibt es beim Verfahrensträger eine Person, die Ihre Fragen zu konkreten Beteiligungsverfahrens beantwortet. Den Ansprechpartner finden Sie auf der Verfahrensseite hier bei Bauleitplanung Online oder auf der Website der Verwaltung.