Bebauungsplan D I „Mühlmannstraße“ (Entwurf Dezember 2022)

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung

Zeitraum

Noch 25 Tage  

Institution

Stadt Prenzlau

Planungsanlass

Die Stadtverordnetenversammlung der StadtPrenzlau hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.02.2023 die Aufstellung desBebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) D I „Mühlmannstraße“beschlossen.

In gleicher Sitzung derStadtverordnetenversammlung wurde der Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a BauGB  D I „Mühlmannstraße“ in der Fassung vom Dezember2022 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigtenVerfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.4 BauGB durchgeführt werden. Vorliegend ist die Nachverdichtung von Wohnbauflächen in der Stadt Prenzlau als Maßnahme der Innenentwicklung eines ehemals bebauten Areals geplant.

Geltungsbereich

Der in der Übersichtskarte dargestellte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans der Innenentwicklung umfasst das Flurstück 299 der Flur 40 tlw., Gemarkung Prenzlau in einem Umfang von etwa 0,9 ha.

Planungsziele

Innerhalb des o.g. Geltungsbereichs sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieErrichtung eines Wohngebietes geschaffen werden. Die Erschließung des Geltungsbereiches ist über die Mühlmannstraße und eine Stichstraße gesichert.

Verfahren

Für den Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB D I  „Mühlmannstraße“ gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und3 BauGB abgesehen.

Der durchdie Stadtverordnetenversammlung beschlossene Planentwurf nebst Begründungliegen in der Zeit vom 20.03.2023 bis 21.04.2023 (einschließlich) zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus.

Ansprechperson

Ort:
Stadtverwaltung Prenzlau
SachgebietStadt- und Ortsteilentwicklung
Am Steintor 4, Haus 2, Flurbereich
17291Prenzlau

Zeit:
montags, mittwochs, donnerstags von 07.00Uhr bis 17.00 Uhr
dienstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Information:
Haus 2, Zimmer 005 oder 007, Tel. 03984/75333oder 75334
montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
freitagsvon 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(außerhalbdieser Zeiten nach Vereinbarung oder auch per Mail über stadtplanung@prenzlau.de oder buergermeister@prenzlau.de)

 

Soweit die Verwaltungsgebäude für den allgemeinen Besucherverkehr imZusammenhang mit der COVID-19-Pandemie geschlossen werden müssen, hat die Öffentlichkeitgem. § 3 Abs. 1 und 2 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) weiterhin die Möglichkeit,über Terminvereinbarungen Zugang zuden zur Einsicht ausgelegten Planungsunterlagen zu erhalten. In begründeten Fällenkönnen die Planungsunterlagen auch durch Versendung zur Verfügung gestelltwerden.

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