Die Stadtverordnetenversammlung der StadtPrenzlau hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.02.2023 die Aufstellung desBebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) D I „Mühlmannstraße“beschlossen.
In gleicher Sitzung derStadtverordnetenversammlung wurde der Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a BauGB D I „Mühlmannstraße“ in der Fassung vom Dezember2022 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigtenVerfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.4 BauGB durchgeführt werden. Vorliegend ist die Nachverdichtung von Wohnbauflächen in der Stadt Prenzlau als Maßnahme der Innenentwicklung eines ehemals bebauten Areals geplant.
Geltungsbereich
Der in der Übersichtskarte dargestellte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans der Innenentwicklung umfasst das Flurstück 299 der Flur 40 tlw., Gemarkung Prenzlau in einem Umfang von etwa 0,9 ha.
Planungsziele
Innerhalb des o.g. Geltungsbereichs sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieErrichtung eines Wohngebietes geschaffen werden. Die Erschließung des Geltungsbereiches ist über die Mühlmannstraße und eine Stichstraße gesichert.
Verfahren
Für den Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB D I „Mühlmannstraße“ gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und3 BauGB abgesehen.
Der durchdie Stadtverordnetenversammlung beschlossene Planentwurf nebst Begründungliegen in der Zeit vom 20.03.2023 bis 21.04.2023 (einschließlich) zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus.