2. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Fachmarktzentrum Neustädter Damm Süd“ parallel zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau

Prenzlau

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung

Zeitraum

Noch 18 Tage  

Institution

Stadt Prenzlau

Planungsanlass

Bekanntmachungder Stadt Prenzlau

überdie erneute öffentliche Auslegung zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanung„Fachmarktzentrum Neustädter Damm Süd“ gemäß§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.04.2023 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan„Fachmarktzentrum Neustädter Damm Süd“ (DS 26/2023) parallel zur 3. Änderungdes Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau (DS 25/2023) gemäß § 4a Abs. 3i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 25 der Gemarkung Prenzlau die Flurstücke15/6, 17/2, 370, 371, 372 und 373 – vgl. beistehende Abbildung. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Revitalisierung und teilweiseNeuerrichtung eines Fachmarktzentrums für die Nahversorgung. In einer Verträglichkeitsanalyse wurde die geplante Ansiedlung eines weiteren Vollsortimenters geprüft. Die erforderliche Fortschreibung des Einzelhandels-und Zentrenkonzeptes für die Stadt Prenzlau (Stand Okt. 2022) hat stattgefunden.

 

Gemäß§ 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen und das Ergebnis der Prüfung in Form eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB als gesonderter Teil in die Begründung des Bebauungsplans aufzunehmen. Zudem ist ein Vorhaben- undErschließungsplan zu erarbeiten, der Bestandteil des vorhabenbezogenenBebauungsplans wird.

 

Wegen einer notwendigen Überarbeitung des 1. Entwurfs erfolgt die erneute öffentliche Auslegung mit dem 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans:

Fürdie notwendige Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung wurde eine ergänzende Stellungnahme insbesondere zu den Auswirkungen auf Nachbargemeindenerarbeitet und die Begründung zum Bebauungsplan entsprechend ergänzt. Außerdem wurde die Begründung hinsichtlich der Beachtung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts, des Einzelhandelskonzepts, des Vorabchecks, der Verträglichkeitsgutachten, der zugehörigen Synopse und der Stellungnahmen zurRaumordnung und den Verträglichkeitsgutachten überarbeitet und ergänzt.

Esliegen folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,umweltbezogenen Stellungnahmen bzw. folgende Arten umweltbezogenerInformationen bereits vor und werden mit ausgelegt:

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmensind in Form des Umweltberichts, als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zu folgenden Themen verfügbar

Fläche: Inanspruchnahme bisheriger Wiesenflächenals künftige Siedlungsfläche;

Schutzgut Boden: vorhandene Bodenverhältnisse einschließlich Informationen zu Altlasten und sonstigen Bodenverunreinigungensowie zu möglichen Kampfmittelfunden; Baugrunduntersuchung; vorhandene undkünftige Bodenversiegelung; Maßnahmen zur Eingriffsminderung und zum Ausgleich;

Schutzgut Wasser (Oberflächenwasser und Grundwasser): Grundwasserspiegel und –fließrichtung; vorhandene und geplante Einleitungen; Auswirkungen der geplanten Neubebauung auf dieGrundwasserneubildung; Entwässerungskonzept mit Maßnahmen zur Rückhaltung, Versickerung und verzögerten Einleitung von Niederschlagswasser;

Schutzgut Klima und Luft: mikroklimatischeAusgangssituation einschließlich Luftgüte und zu erwartende Veränderungen; Minderung lokalklimatischer Auswirkungen der Neubebauung z.B. durch Erhalt von Gehölzen und durch Neupflanzungen;

Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich Arten- und Lebensgemeinschaften sowie biologische Vielfalt und Artenschutz:vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen, Bewertung derVegetationsstrukturen und der planungsbedingten Auswirkungen, erforderlicheBaumfällungen und vorgesehene Ausgleichspflanzungen; Vorkommen geschützter Arten und Auswirkungen der Planung auf diese Arten, hier insbesondere auf Brutvögel, Fledermäuse, einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung und Minderungnachteiliger Auswirkungen; Maßnahmen zum Ausgleich für den Verlust vonBiotopflächen;

Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung desLandschaftsbildes, voraussichtliche Veränderungen durch die Neubebauung undMaßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen, z.B. durchBaumpflanzungen;

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage für die Abwägung sowie für die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan und für vertraglicheRegelungen mit dem Vorhabenträger;

Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit: Lärmbelastung der vorhandenen und geplanten Bebauung; Ermittlungund Bewertung zusätzlicher Lärmbelastungen durch planungsbedingten Neuverkehr,Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastung ;

Kultur- und sonstige Sachgüter: Berücksichtigung des Bodendenkmalschutzes

Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern.

Biotoptypenkartierung (Bestandsaufnahme der Vegetation und Pflanzengesellschaften);

artenschutzfachliche Einschätzung (Bestandsaufnahmeund Prognose für europarechtlich geschützte Brutvögel und ganzjährig geschützteLebensstätten);

schalltechnische Untersuchung (Emissions- undImmissionsberechnung infolge der Zusatzbelastung);

Verkehrsuntersuchung (Analyse der bestehendenVerkehrssituation, Ermittlung des zukünftigen Verkehrsaufkommens sowie Leistungsfähigkeitsuntersuchung);

Verträglichkeitsgutachtenin Bezug auf den Einzelhandel (u.a. wirtschaftliche Analyse) sowie eine vertiefende Untersuchung und

Stellungnahmenmit umweltbezogenen Informationen von Bürgern sowie Behörden und sonstigen Trägernöffentlicher Belange: Bürger, Landesamt für Umwelt, Landesbüro anerkannterNaturschutzverbände, Landkreis Uckermark - Rechtliche Bauaufsicht,Stadtverwaltung - Landschafts-Umweltplanung-Naturschutz.

Der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlosseneEntwurf nebst Begründung und die weiteren Unterlagen liegt in der Zeit vom 22.05.2023 bis 23.06.2023 (einschließlich) zu jedermanns Einsicht gemäß § 4a Abs.3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB aus.

Ansprechperson

Ort:
Stadtverwaltung Prenzlau

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

Am Steintor 4, Haus 2, Flurbereich

17291 Prenzlau

 

Zeit:
montags, mittwochs, donnerstags von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr

dienstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr

 

Information/Auskünfte:

Haus 2, Zimmer 005 oder 007, Tel. 03984/75333 oder 75334

montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr und

freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung oder auch per Mail über
stadtplanung@prenzlau.de oder buergermeister@prenzlau.de)

 

Alle genannten Unterlagen sindzusätzlich im Internet auf den Websites

 

https://www.prenzlau.eu

https://bb.bauleitplanung-online.de

abrufbar. Für Rückfragen stehtauch das beauftragte Büro Stadtplanungskontor, Dipl.-Ing. Jürgen Thesing,Czeminskistraße 5, 10829 Berlin Telefon 030 / 280 45 281, E-Mail Thesing@jura-line.de zur Verfügung.

 

Während derAuslegungsfrist kann jeder an der Planung Interessierte die Planunterlageneinsehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu schriftlich, während derDienststunden mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail unter stadtplanung@prenzlau.de oder plan-beteiligung@prenzlau.de  abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dassnicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über denBauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

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