Bebauungsplan D VII "Uckerpromenade" Stadt Prenzlau Öffentlichkeitsbeteiligung §3 Abs. 2 BauGB
Prenzlau
Verfahrensschritt
Öffentliche AuslegungDie öffentliche Auslegung erfolgt nach Überarbeitung der Planungsunterlagen. Der Zeitraum für Einsicht und Stellungnahme beträgt einen Monat.
Zeitraum
Noch 21 Tage
–
Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen. Stellungnahmen mit wichtigem Belang können auch nach Fristende direkt an den Ansprechpartner der Verwaltung eingereicht werden.
Behörde
Stadt Prenzlau
Bauleitpläne werden von der Kommune (Stadt bzw. der Gemeinde) aufgestellt.
Planungsanlass
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Planung Allgemeines Wohngebiet Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung am Entwurf
Ansprechpartner für Bürger
Fachbereich/-abteilung: Stadt Prenzlau, Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung
Name: Claudia Burmeister
Anschrift: Am Steintor 4, 17291 Prenzlau
E-Mail-Adresse: stadtplanung@prenzlau.de
Telefonnummer: 03984/75333
Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.